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Steuerabzug für Energiespeicher


Energiespeicher im Verbund mit erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen sind ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Sie sollen zum Steuerabzug für Umwelt- und Energiesparmassnahmen zugelassen werden



Erneuerbare Energien werden meist dann produziert, wenn es bereits Strom im Überfluss hat, oft aber nicht, wenn ein Mangel besteht. Die Speicherung dieser Energie (insbesondere saisonal, aber auch von Tag zu Tag) ist daher eine der grössten Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte, welche wir lösen müssen.


Durch die Speicherung von Strom aus PV-Anlagen tagsüber wird bei

einer späteren Nutzung in der Nacht oder bei schlechtem Wetter effektiv Strom aus nicht

erneuerbaren Quellen wie Kohlestrom eingespart.


Die derzeitige Steuerpraxis des kantonalen Steueramts sollte daher an die Steuerverordnung angepasst werden, gesetzliche Änderungen sind nicht notwendig.


In der Dezembersession habe ich einen Vorstoss eingereicht der die entsprechende Anpassung fordert.


Besten Dank an das glp Mitglied Martin Blapp, Wangen bei Olten für die grosse Hilfe im Hintergrund.


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