Nein zum missratenen Jagdgesetz!
Der Abstimmungssonntag am 27. September ist reich befrachtet.
Ich werde an diesem Sonntag im Vaterschaftsurlaub… nein natürlich in den Ferien auf der Beobachtungs- und Beringungsstation Subigerberg Kampfjets… äh Zugvögel beringen. Meine Kinder werden ebenfalls mitkommen, Drittbetreuungskosten kann ich also keine geltend machen. Zum Glück sind Zugvögel auch nicht auf die Personenfreizügigkeit angewiesen.
Angewiesen sind Vögel aber auf einen ausreichenden Schutz. Damit wären wir bei der Vorlage, die mir am 27. September ganz besonders am Herzen liegt.
Das alte Parlament hat aus dem Jagd- und Schutzgesetz JSG ein eigentliches Abschussgesetz gezimmert.
Schon überzeugt? Dann bitte unterstützen Sie unser Komitee
Noch nicht? Dann hier meine Hauptargumente:
Abschuss auf Vorrat
Neu sollen geschützte Tiere abgeschossen werden, wenn sich jemand an ihnen stört. Im alten, jetzt gültigen Jagd- und Schutzgesetz können Kantone gegen Einzeltiere die «erheblichen Schaden anrichten» vorgehen und tun dies auch. Neu soll durch den Kanton, ohne Genehmigung des Bundes, gleich der Bestand einer Art reguliert werden können und dies zur «Verhütung von Schaden». Eine geschützte Tierart kann also abgeschossen werden, ohne dass ein Schaden aufgetreten ist, oder Geschädigte zumutbare Massnahmen (zB Herdenschutz) hätten ergreifen müssen.
Kompliziert!
Schon heute können Kantone schadensstiftende Einzeltiere abschiessen. Mit Zustimmung des Bundes können auch Bestände von geschützten Arten reguliert werden. Die zahlreichen neuen Bestimmungen schaffen Rechtsunsicherheit für Betroffene.
Liberal?
Als liberal denkender Mensch steht Eigenverantwortung bei mir weit oben. Mit diesem Gesetz müssten Geschädigte keine zumutbaren Massnahmen (zB Herdenschutz) ergreifen. Sie rufen nach dem Staat, der ihnen die Arbeit abnehmen soll und die störenden Tiere abschiesst. Das widerspricht nicht nur meinem grünen, sondern auch meinem liberalen Gewissen.
Kantönligeist
Geschützte Tierarten sollen neu durch den Kanton ohne Zustimmung des Bundes reguliert werden können. Die Befürworter argumentieren, dass der «Bestand der Population» gemäss Gesetz nicht gefährdet sein darf.

Stellen wir uns im Kanton Solothurn nun den Luchs vor. Welcher Bestand von welcher Population ist genau gemeint? Die Solothurner Population? Die Jurapopulation? Oder etwas die des Schweizer Jura?
Wie soll ein Kanton den Bestand einer Tierart mit einem derart riesigen Aktionsradius managen können? Hier ein Beispiel wie grosse solche Streifgebiete sein können.
Verbesserungen?
Vernachlässigbar…! Ja 12 Entenarten werden neu unter Schutz gestellt. Im Kanton Solothurn hätten diese «Verbesserung» in den letzten 10 Jahren gerade mal 3 (drei!) Enten das Leben gerettet. Während bedrohte Arten wie Waldschnepfe, Birk- und Alpenschneehuhn weiterhin geschossen werden dürfen..
Immer noch nicht?
Hier gibts jede Menge weiterer Infos:-)