Meine Voten im Kantonsrat
Aktualisiert: 6. Jan. 2021
Ich stelle euch den protokollierten Wortlaut meiner Voten in der Ratsdebatte zur Verfügung, sobald diese online sind.
Ratsdebatte 9. September 2020
Kleinwohnformen ermöglichen
Der Regierungsrat wird gebeten aufzuzeigen, wie die bewilligungstechnischen Hürden
bei der Bewilligung von Kleinwohnformen gesenkt werden können. Dabei soll aufgezeigt werden, welche gesetzlichen Bestimmungen wie angepasst werden müssen.
Mein Votum als Fraktionssprecher:
Hürden abbauen, ökologisch nachhaltige Wohnformen fördern - ich gebe zu, dass die Schlagworte von Christof Schauwecker verlockend und unterstützenswert klingen. Wenn man sich in den sozialen Medien dann noch Bilder und Blogs zu diesem Thema ansieht, so kann man den Wunsch nach einem so hübschen Mini-Haus im Grünen durchaus nachvollziehen. Unser Aber in der CVP/EVP/glp- Fraktion ist jedoch weit grösser. Man könnte meinen, dass wir mit dem Beheben der bemängelten bewilligungstechnischen Hürden einen Bürokratieabbau betreiben würden. Mit der Schaffung einer neuen, eigenen Gebäudekategorie mit allen begleitenden Aspekten, die man berücksichtigen muss, ist aber
eher das Gegenteil der Fall. In unserer Fraktion sind wir uns einig und stimmen mit dem Regierungsrat überein, dass es sich bei den angesprochenen Kleinwohnformen um ein Randphänomen handelt. Es wird keinen nennhttps://so.ch/fileadmin/internet/pd/pdf/protokolle/2020/2020_Session_IV_Sitzung_13.pdfenswerten Beitrag zur Reduktion des ökologischen Fussabdrucks und zur Siedlungsentwicklung nach innen leisten können. Auch die vom Regierungsrat angeführten formalen Gründe und die interkantonalen Vereinbarungen haben uns bewogen, den Auftrag einstimmig abzulehnen beziehungsweise als nichterheblich zu erklären.
Der Auftrag wird mit einer deutlichen Mehrheit nicht erheblich erklärt.
Hier findet man das Protokoll der gesamten Ratsdebatte dieses Sessionstages.
Dieses Geschäft ist ab Seite 685 protokolliert
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Ratsdebatte 2. September 2020
Insekten-/Vogelbiotop- und Habitatförderung in und an Gebäuden fördern
In diesem Auftrag wird die Regierungsrat wird beauftragt, Massnahmen vorzuschlagen, wie im Siedlungsgebiet, insbesondere an Fassaden, bei Grünflächen, Zwischenräumen und Dächern, Insekten- und Vogelbiotope und -habitate gefördert werden können.
Mein Votum als Fraktionssprecher:
Gestern haben wir über die Geröllhalden gesprochen. Auch heute ist wieder vom Thema Biodiversität oder genauer gesagt vom Biodiversitätsschwund, dieses Mal im Siedlungsraum, die Rede. Im Gegensatz zur Biodiversität ist übrigens die Diversität der Fraktionssprecher bei uns nicht unbedingt gefährdet. Es ist mehr oder weniger ein Zufall, dass ich zu diesem Thema noch einmal hier vorne stehe. Meine Vorredner haben es bereits angedeutet. Wir haben eine beschlossene «Strategie Natur und Landschaft 2030+» des Regierungsrats. Ich muss der SVP-Fraktion sagen, dass es sich dabei um eine Strategie und nicht um einen Massnahmenplan handelt. Das ist genau das, was unser Fraktionschef in seinem Auftrag fordert, nämlich dass man bei dieser Strategie von der Strategie zu den Massnahmen findet. Auf keinen Fall wollen wir, dass das Strategiepapier, an dem ich persönlich mitwirken konnte, zum Papiertiger wird. Wenn man den Antrag des Regierungsrats auf Abschreibung sieht, so haben wir gewisse Gründe anzunehmen, dass diese Gefahr besteht. Wir haben in der Aufzählung des Regierungsrats eine Auflistung von positiven Beispielen, die wir wohlwollend zur Kenntnis nehmen. Das Amt für Verkehr und Tiefbau (AVT) leistet sehr gute Arbeit im Strassenbegleitgrün. Das sehen Sie alle entlang der Kantonsstrassen, wenn Sie mit dem Velo, mit dem Auto oder auch zu Fuss unterwegs sind. Auf den Gemeindestrassen sieht es zum Teil etwas anders aus. In diesem Auftrag geht es aber nicht um das Strassenbegleitgrün. Michael Ochsenbein spricht explizit von der Biodiversität auf oder an den Gebäuden oder um die Gebäude. Es geht nicht um Kreiselgestaltung oder um andere Verkehrstrennungsflächen. Wir erleben dabei im Siedlungsgebiet den Kanton eher als reaktiv anstatt als aktiv. Auch die erwähnten positiven Beispiele können nicht darüber hinwegtäuschen. Ich kenne sie fast alle, da ich jeweils am Anfang der Prozesse in meiner Funktion als BirdLife-Vorstandsmitglied oder damals noch als Präsident zum Teil involviert war. Im Gegensatz zum Siedlungsgebiet wurden vor ein paar Wochen in Schönenwerd in der Parlamentarischen Gruppe Natur und Umwelt und mittlerweile auch in der Sachkommission, in der Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission, Programme vorgestellt. Es sind dies die Mehrjahresprogramme für Biodiversität im Wald und ein entsprechendes Mehrjahresprogramm für Kulturland, was die Fortsetzung eines bestehenden erfolgreichen Programms ist. Das ist eine Umsetzung der Strategie in die Massnahmen und es sind wichtige Pfeiler für die Förderung der Biodiversität im Kanton Solothurn, die wir unterstützen. In diesem stetig wachsenden Gebiet, dem sich zum Teil schon fast krebsartig ausbreitenden Siedlungsgebiet, geht es nun darum, dass man auch dort zur Biodiversität schaut. Auch da braucht es Massnahmen zur entsprechenden Strategie. In diesem Sinn spricht sich die CVP/EVP/glp-Fraktion einstimmig für die Erheblicherklärung dieses Auftrags aus, ohne Abschreibung.
Der Auftrag wurde bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung für erheblich erklärt.
Hier findet man das Protokoll der gesamten Ratsdebatte dieses Sessionstages.
Dieses Geschäft ist ab Seite 599 protokolliert
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Ratsdebatte 1. September 2020
Keine Geröllhalden in den Gärten
Ein Interpellation möchte die Landschaftsgärtner und Immobilienbesitzer im Kanton aktiv zu informieren und zu sensibilisieren, dass möglichst wenig weitere Steingärten angelegt werden.
Mein Votum als Fraktionssprecher:
Diese Session muss eine gute Session sein, wenn zum Schluss zwei Gärtner das Wort haben. Die CVP/EVP/glp-Fraktion geht mit dem Regierungsrat einig, dass der Erstunterzeichner ein berechtigtes Anliegen aufgenommen hat. Wir danken Hardy Jäggi für seinen Vorstoss. Steingärten, Schotterwüsten oder Geröllhalden, wie er sie genannt hat, sind ein Ärgernis, das in unserem Siedlungsgebietimmer mehr um sich greift. Ich weiss, dass sich über Geschmack streiten lässt. Hier geht es aber weniger um die visuellen Aspekte von solchen Gartenverunstaltungen. Es geht um Mikroklima, Biodiversität und Versiegelung und Verarmung des Bodens. Das gilt natürlich nicht nur für Geröllhalden, sondern insbe-sondere auch für total versiegelte Flächen im Besonderen bei öffentlichen Bauten, die unserer Fraktionebenfalls ein Dorn im Auge sind. Die Gemeinden haben schon heute einige rechtliche Möglichkeiten, um solchen Grünflächenverunstaltungen zu begegnen. Die Begeisterung für solche Restriktionen halten sich in diesen Gremien aber jeweils in Grenzen. Die Kollegin der Grünen Fraktion hat das bereits ausge-führt. Die Fokussierung auf Vorbildprojekte, die Sensibilisierung und die Ausbildung, wie es der Vorstoss verlangt, machen aus unserer Sicht absolut Sinn. Der Regierungsrat macht in seiner Antwort auf die Strategie Natur und Landschaft 2030 aufmerksam. Hier ist die Biodiversität im Siedlungsraum einer von vier Handlungschwerpunkten. Er schreibt, dass dabei öffentliche Flächen im Fokus stehen. Aus unserer Sicht greift das zu kurz. Im Handlungsfeld 10 dieses Strategiepapiers sind durchaus auch private Flächen gemeint. Der Regierungsrat erwähnt dann auch eine Broschüre des Berufverbands Jardin Suisse. Als Gärtner freut mich die Initiative des Schweizer Gärtnermeisterverbands natürlich. Es zeigt, dass langsam ein Umdenken stattfindet, aber - wenn Sie mir eine persönliche Bemerkung erlauben - zu langsam. Dem Regierungsrat schwebt für die Umsetzung des entsprechenden Handlungsfelds aus der Strategie eine Zusammenarbeit mit dem kantonalen Berufsverband, mit Jardin Suisse Solothurn, vor. Die CVP/EVP/glp-Fraktion würde ein solches Vorgehen ausdrücklich begrüssen. Ich kann das Votum von Michel Aebi in Bezug auf die Enttäuschung über das Schweigen von Jardin Suisse Solothurn unterstützen, nämlich dass man den Ball, den der Regierungsrat zugespielt hat, nicht aufgenommen hat. Trotzdem hoffen wir, dass man die Chance packt und dass der Regierungsrat, die Verwaltung und das Gewerbe Hand in Hand für mehr Biodiversität im Siedlungsraum sorgen. Die CVP/EVP/glp-Fraktion begrüsst den liberalen Ansatz dieses Vorstosses und wird ihn einstimmig unterstützen.
Über Interpellationen wird im Soloturner Kantonsrat nicht abgestimmt.
Hier findet man das Protokoll der gesamten Ratsdebatte dieses Sessionstages.
Dieses Geschäft ist ab Seite 550 protokolliert
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Ratsdebatte 6. Mai 2020
Pestizide und Nitrat im Grund- und Trinkwasser
In einer umfrangreichen Interpellation werden dem Regierungsrat Fragen zur Belastung des Trinkwassers mit Pestiziden gestellt.
Mein Votum als Einzelsprecher:
Die umfassende Beantwortung der Interpellation durch den Regierungsrat zeigt eindrücklich auf, in welches Dilemma wir uns hier hineinmanövriert haben. Ein Drittel - unser Fraktions-sprecher hat bereits erwähnt, dass sich inzwischen gewisse Parameter verändert haben - oder inzwischen noch mehr, der Solothurner Bevölkerung ist zu hohen Werten von Chlorothalonil beim Trinkwas-ser ausgesetzt. 60% der Schutzzonen erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nicht. Das medienwirksame und viel beachtete sofortige Verbot von Chlorothalonil ist mittlerweile erfolgt und das war sicher auch richtig und längst überfällig. Ich komme zu Beat Künzli, der als Fraktionssprecher der SVP-Fraktion gesprochen hat. Wir können uns natürlich über den Sinn und Unsinn von Grenzwerten unterhalten. Wir können über die Messgenauigkeiten diskutieren. Wir können über toxikologische, medizinische und über irgendwelche Studien diskutieren. Wir können über die prozentuale Verteilung sprechen und was die Emissionsquellen sind, die die Stoffe in unser Grundwasser bringen. Wir können über die Begriffsdefinitionen von Pestiziden und Pflanzenschutzmitteln sprechen. All das bringt uns nicht wirklich weiter. Fakt ist und bleibt: In unserem Grund- und Trinkwasser hat es Stoffe, die dort nicht hingehören. Wir müssen uns bewusst sein, dass das Grundwasser, das wir als Trinkwasser nutzen, je nach Region mehrere Jahrzehnte alt ist. Das heisst, wenn der Bund heute einen Wirkstoff wie zum Beispiel Chlorothalonil vom Markt nimmt, werden wir die Rückstände noch jahrzehntelang in unserem Trink-wasser haben. In der Antwort zur Interpellation wurde der Wirkstoff Atrazin thematisiert. Das ist viel-leicht eines der besten Beispiele, das angeführt werden kann. Die Verwendung wurde 1986 stark einge-schränkt, später wurde sie ganz verboten. Überschreitungen des Grenzwerts durch Abbauprodukte von Atrazin gab es bis 2015, also noch fast 30 Jahre später. Es ist Zeit, dass wir ein paar Tatsachen ins Auge blicken. Für das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) als Zulassungsbehörde, aber auch für jede andere Zulassungsbehörde, ist es absolut unmöglich, zum Zeitpunkt der Zulassung die Auswirkungen von Wirk-stoffen auf Mensch und Umwelt abzuschätzen. Seit 2005 mussten sagenhafte 146 Wirkstoffe vom Markt genommen werden. Chlorothalonil ist also nicht eine Ausnahme, sondern es ist vielmehr ein Wirkstoff von ganz vielen. Vor kurzem ist der Wirkstoff Chloropyrifos hinzugekommen, der diesen Sommer vom Markt genommen wird oder nicht mehr ausgebracht werden darf. Allen diesen 146 Wirkstoffen wurde bei der Bewilligung die Ungefährlichkeit attestiert. Man könnte nun sagen, dass dies eigentlich ein Be-weis dafür ist, dass das System funktioniert. Man hat die gefährlichen Wirkstoffe wieder vom Markt genommen. Wenn man sich aber ansieht, was im selben Zeitraum, in dem man die 146 Wirkstoffe vom Markt genommen hat, auf der Bewilligungsseite geschehen ist, so merkt man, dass beim BLW praktisch für die gleiche Anzahl an Wirkstoffen eine neue Bewilligung beantragt wurde. Das System verhält sich in etwa wie ein Drache, bei dem man einen Kopf oder einen Wirkstoff wegschlägt und dann einen oder manchmal sogar zwei Köpfe nachwachsen. Als grösste Gefahr für unser Trinkwasser sieht der Regierungsrat richtigerweise auch Stoffe, von denenwir gar noch nicht wissen, ob sie eine Gefahr für unsere Gesundheit sind. Mir ist es ganz wichtig - und da spreche ich auch zu Markus Dietschi als Landwirt und auch zu allen anderen Landwirten, die hier im Saal anwesend sind - Folgendes festzuhalten: Das System, wie wir Nahrungsmittel produzieren, krankt vom Kopf her. Der Landwirt, der auf dem Traktor sitzt und sich auf gültige Zulassungen beruft, auf gesetzliche Rahmenbedingungen und Anwendungsvorschriften - und der am Schluss der Buhmann ist - ist bestimmt nicht das Problem in diesem ganzen System. Wir können kein System der Nahrungsmittel-produktion weiter betreiben, bei dem das wichtigste Nahrungsmittel überhaupt, nämlich das Trinkwasser, mit solchen unerwünschten Stoffen belastet wird. Es ist klar problematisch, Nahrungsmittel aus anderen Ländern zu importieren. Sauberes Trinkwasser und eine intakte Umwelt zu importieren ist aber ebenfalls keine Alternative (der Präsident weist auf das Ende der Redezeit hin). In diesem Vorstoss wurde ein Bereich gar nicht thematisiert und er ist damit auch nicht in der Antwort enthalten. Dabei geht es um die Auswirkungen von all diesen Stoffen auf die Biodiversität. Ich streiche diesen Absatz nun aber aufgrund des Hinweises des Ratspräsidenten. Wir als Stimmbürger, wir als Konsumenten, wir aber hier auch als Gesetzgeber müssen uns bewusst sein, dass wir ein System unterstützen, das dramatisch krankt und erhebliche Fehlanreize beinhaltet. Das möchten ich Ihnen allen als Bürger dieses Kantons mitgeben.
Über Interpellationen wird im Soloturner Kantonsrat nicht abgestimmt.
Hier findet man das Protokoll der gesamten Ratsdebatte dieses Sessionstages.
Dieses Geschäft ist ab Seite 259 protokolliert
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Ratsdebatte 6. Mai 2020
Fertigstellung asphaltierter Radweg in Selzach
Richard Aschberger fragt den Regierungsrat warum der Radweg auf dem Teilabschnitt zwischen Grenchen und Solothurn noch nicht ausgebaut ist und fragt nach Möglichkeiten dies nachzuholen
Mein Votum als Fraktionssprecher:
Die CVP/EVP/glp-Fraktion unterstützt das Anliegen des Interpellanten und dankt ihm ausdrücklich für den Vorstoss. Wir stehen hinter dem Ausbau von Infrastruktur für das Velo als Zubringer zum ÖV oder als Verkehrsmittel, um den Arbeitsplatz zu erreichen. Wir müssen die Anstrengungen verstärken, die Anreise zur Arbeit für Velofahrer attraktiver, sicherer und schneller zu gestalten. Die hier angesprochene Veloschnellroute ist für den Alltagsverkehr zwischen Solothurn und Grenchen eine solche sinnvolle Infrastruktur, die man bald fertigstellen sollte. Die CVP/EVP/glp-Fraktion ist deshalb weit-gehend zufrieden mit der Unterstützung des Anliegens und mit den Zusicherungen des Regierungsrats. Ein Punkt in der regierungsrätlichen Antwort, und das wurde bereits von zwei meiner Vorredner eben-falls angesprochen, hat uns trotzdem stutzig gemacht. Es geht dabei um die Witischutzzone, die ein Versiegeln von Feldwegen verbieten soll. Diese wird förmlich ins Feld geführt. Die Zonenvorschriften für die Landwirtschafts- und Schutzzone Witi waren vor wenigen Jahren unter anderem auch hier im Rat ein Thema. Der Rat hat sich damals für einen umfassenden Schutz der Witi ausgesprochen. Es ging um ein weit weniger nachhaltiges Verkehrsmittel als dies heute für einen Veloweg der Fall ist. Wir von unserer Fraktion stehen klar hinter der entsprechenden Zonenvorschrift. Ein Versiegelungsverbot, wie es der Regierungsrat ins Feld führt, existiert unserer Ansicht in dieser Form in dieser Zonenvorschrift jedoch nicht. Abschliessend danken wir noch einmal für die gute Aufnahme und das Anliegen. Wir hoffen auf eine, ich habe geschrieben «baldige Umsetzung» - Richard Aschberger wird mir diesen Ausdruck verzeihen - im Agglomerationsprogramm ab 2024.
Über Interpellationen wird im Soloturner Kantonsrat nicht abgestimmt.
Hier findet man das Protokoll der gesamten Ratsdebatte dieses Sessionstages.
Dieses Geschäft ist ab Seite 284 protokolliert
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Ratsdebatte 6. Mai 2020
Einspruch gegen die Biosicherheitsverordnung (BioSV)
Einmalig in der Schweiz ist das Verordnungsveto des Solothurner Kantonsrates. Hier versuchte man von diesem speziellen Instrument, welches in die Handlungen der Exekutive eingreift, Gebrauch machen.
Mein Votum als Fraktionssprecher:
Ich kann die Erklärung der CVP/EVP/glp-Fraktion relativ kurz halten. Der erste Satz der Stellungnahme des Regierungsrats auf das Veto sagt schon fast alles. Ich zitiere: «Mit der Biosicherheitsverordnung erhalten die Einwohnergemeinden keine neuen Aufgaben.» Trotzdem mache ich noch einige kleinere Hinweise. Seit dem Jahr 2008 haben die Gemeinden einen Verantwortlichen für den Pflanzenschutz zu bezeichnen. Der entsprechende Regierungsratsbeschluss ist in der Stellungnahme ausführlich zitiert. Die lokalen Fachpersonen, die meistens im Bereich des Werkhofs oder ähnlichen Organisationen in den Gemeinden angesiedelt sind, sind ein hervorragendes Instrument, um dieser stark wachsenden Herausforderung - und stark wachsend ist in diesem Zusammenhang durchaus im doppelten Wortsinn gemeint - der invasiven Neophyten Herr zu werden. Die Aufgaben der Gemeindeverantwortlichen ändern sich mit der vorliegenden Biosicherheitsverordnung überhaupt nicht. Das zweite Argument für einen vermeintlichen Mehraufwand im Baubewilligungsverfahren, der hier ins Feld geführt wurde, können wir ebenfalls nicht unterstützen. Auch hier muss klar gesagt werden, dass kein Zusatzaufwand und keine neuen Aufgaben auf die Gemeinden respektive auf die Baubewilligungsbehörden zukommen. Bereits heute werden die Baubewilligungsverfahren in den Bauzonen von den Gemeinden so, wie sie hier beschrieben sind, abgewickelt. Die CVP/EVP/glp-Fraktion lehnt das Veto deshalb einstimmig ab.
Das Veto wurde schliesslich mit 49 zu 40 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt.
Hier findet man das Protokoll der gesamten Ratsdebatte dieses Sessionstages.
Dieses Geschäft ist ab Seite 242 protokolliert
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Ratsdebatte 29. Januar 2020
Aufwertung Bahnhof Luterbach-Attisholz
In einem Auftrag wird der Regierungsrat aufgefordert die Perronanlage behindertengerecht aufzuwerten und die Fussgängerquerung nach Norden ins Industriequartier zu realisieren
Mein Votum als Fraktionssprecher:
Wir von der CVP/EVP/glp-Fraktion bedauern sehr, dass es die SBB trotz einer Übergangsfrist von 20 Jahren - Heinz Flück hat dies bereits betont - nicht geschafft haben, auch relativ viel benutzte Bahnhöfe von grösseren Gemeinden wie Luterbach, aber es gibt auch andere wie Hägendorf, Wangen bei Olten und einige mehr, gemäss den gesetzlichen Vorgaben umzubauen. Der Handlungs-spielraum für uns als Kanton ist bei dieser Umsetzung aber leider sehr begrenzt. Dies hat der Regie-rungsrat in seiner Antwort nachvollziehbar und richtig ausgeführt. Wenn man sich die Sanierungsge-schwindigkeit in angrenzenden Kantonen anschaut, so haben wir uns in der Fraktion die Frage gestellt, ob man allenfalls im Vorfeld etwas mehr Lärm produzieren und härter auf die fristgerechte Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgäbe hätte pochen sollen. Die von der SBB angebotenen Ersatzmassnahmen wie Hilfestellungen durch das Bahnpersonal oder mobile Lifte und Rampen mögen nicht wirklich zu befriedigen. Man muss sich auch bewusst sein, dass man hier meistens von unbedienten Bahnhöfen spricht und es sehr aufwendig und kompliziert ist, solche Hilfestellungen zu organisieren. Heinz Flück hat ebenfalls bereits erwähnt, dass neben Personen mit Beeinträchtigungen auch andere Personen von diesen baulichen Hürden betroffen sind. Es sind dies Familien mit Kinderwagen, Fahrradfahrer und andere mehr. Wenn Sie einmal versucht haben, einen Kinderwagen mit einem Kleinkind eine solche Treppe hinunter und auf der anderen Seite wieder hinauf zu tragen, dann wissen Sie, wovon ich spreche. Es scheint uns eine Selbstverständlichkeit zu sein, dass die Erschliessung des Bahnhofs Luterbach auch von der Nordseite her gewährleistet werden muss. Die Umsetzung der Fussgängerquerung im Agglomerationsprogramm 4 scheint uns ebenfalls zweckmässig zu sein. Die CVP/EVP/glp-Fraktion stimmt dem Antrag des Regierungsrats auf Erheblicherklärung mit geändertem Wortlaut einstimmig zu.
Der Auftrag wurde schliesslich mit geändertem Wortlaut mit 94 zu 0 Stimmen für erheblich erklärt.
Hier findet man das Protokoll der gesamten Ratsdebatte dieses Sessionstages.
Dieses Geschäft wird ab Seite 75 protokolliert.
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Ratsdebatte 18. Dezember 2019
Pläne für eine Verpackungsanlage für Atommüll im Niederamt
Das Kernkraftwerk Gösgen hat im Rahmen des Sachplanverfahrens plötzlich die Idee einer Verpackungsanlage für Atomüll auf seinem Areal lanciert.
Mein Votum als Fraktionssprecher:
Wir von der CVP/EVP/glp-Fraktion finden es ebenfalls sehr sonderbar, welche Ideen man im Kernkraftwerk Gösgen ausgeheckt hat, um zukünftige Geschäftsfelder zu erschliessen. Da sollen doch tatsächlich Brennstäbe, die nach dem Einsatz in einem Kernkraftwerk in einem Zwischenlager in Würenlingen gelagert sind, vor dem Transport in ein Endlager noch einmal an den Ursprungsort - zum Beispiel nach Gösgen - zurückgekarrt werden, um sie dort für die endgültige Lagerung zu verpacken. Wir werten dies als sehr bedenkliches Zeichen für den herrschenden Geist im Kernkraftwerk Gösgen, was das Sicherheits- und Risikomanagement betrifft. Jeder zusätzliche Transport birgt Risiken, die wir als Gesellschaft nicht tragen können und wollen. Wir stimmen mit dem Regierungsrat überein, dass solche Verpackungsanlagen nur am Standort des Zwischenlagers oder am Standort eines Endlagers richtig platziert sind. Noch bedenklicher und absolut unprofessionell erachten wir es, dass diese Idee von den Betreibern des Kernkraftwerks Gösgen erst aufgebracht wurde, als der Solothurner Regierungsrat seinen Rückzug aus den entsprechenden Begleitgremien beschlossen hat. Auch das zuständige Bundes-amt für Energie hat in diesem Geschäft keinen guten Eindruck hinterlassen. Nicht nur die völlig unprofessionelle Kommunikation, sondern auch das grundsätzliche Eingehen auf den Vorschlag des Kern-kraftwerk-Betreibers lässt uns etwas ratlos zurück. Ein solches Verhalten schadet dem laufenden Prozess- der, wie Urs Huber ausgeführt hat, schon ewig lange dauert - für die Suche nach einem Endlager und einer Evaluation massiv. Mitte November war aus der Presse zu erfahren, dass das BFE die Abklärungen für eine solche Verpackungsanlage nicht weiterführen will. Ende gut, alles gut - könnte man sagen. Aus unserer Sicht ist es ganz klar nicht so. Der Schaden ist angerichtet und der schale Beigeschmack bleibt. Als Fazit können wir übereinstimmend mit dem Regierungsrat nur unser grosses Befremden über das Verhalten des Bundesamts für Energie, der NAGRA und dem Kernkraftwerk Gösgen AG festhalten.
Dies war mein erstes Votum als Vertreter der Fraktion CVP/EVP/glp
Über Interpellationen wird im Rat nicht abgestimmt.
Hier findet man das Protokoll der gesamten Ratsdebatte dieses Sessionstages.
Dieses Geschäft wird ab Seite 1155 protokolliert.
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Ratsdebatte 11 Dezember 2019
Beinwil SO, Passwangstrasse Nord Phase 2, Gesamtsanierungs- und Instandsetzungsprojekt, Trassee und Kunstbauten; Bewilligung eines Verpflichtungskredites
Die Regierung möchte in einer weiteren Etappe die Passwangstrasse auf der Nordseite zwischen Passwangtunnel und Neuhüsli für 25 Mio Franken sanieren.
Mein Votum als Einzelsprecher:
«…Ich möchte das Gesamtprojekt nicht in Frage stellen. Trotzdem habe ich eine Anmerkung zu einem Teilbereich dieser Vorlage, welche bereits meine Vorrednerin aufgegriffen hat. Im Kapitel 4 wird die Nachhaltigkeit des Projekts thematisiert. Mir fällt auf, dass bei solchen Vorlagen immer mal wieder gerne der Begriff «neutrale Auswirkungen» verwendet wird. Ich bin der Meinung, dass dies jeweils für die Verfasser einen einfachen Weg darstellt, die Geschichte relativ schnell abzuhandeln. Auch hier spricht man im Punkt 4.3 von neutralen Auswirkungen auf die Umwelt und Landschaft. Im Bereich Neuhüsli ist aber ein kantonales Naturreservat von diesem Projekt betroffen. Die sogenannte Sumpfwiese Neuhüsli ist im Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung auf-geführt. Wenn man von einem Bauprojekt mit neutralen Auswirkungen sprechen will, dann ist es unerlässlich, in einem solchen Bericht zumindest die Auswirkungen auf Biotope von nationaler Bedeutung zu thematisieren, bevor man zum Schluss kommen kann, dass die Auswirkungen neutral sein sollen. Noch dann müsste man darüber befinden, ob neutrale Auswirkungen überhaupt genügend sind, um das Projekt als nachhaltig bezeichnen zu können. Nur so bleibt das Kapitel Nachhaltigkeit in diesen Projekten jeweils auch tatsächlich nachhaltig…»
Ich habe in der Schlussabstimmung dem Geschäft zugestimmt.
Zuvor habe ich einen Rückweisungsantrag unterstütz, dieser fand aber im Rat keine Mehrheit.
Der Kantonsrat hat das Geschäft mit 64 gegen 11 Stimmen bei 20 Enthaltungen zugestimmt.
Hier findet man das Protokoll der gesamten Ratsdebatte dieses Sessionstages.
Das Geschäft wird ab Seite 1124 protokolliert
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Ratsdebatte 12. November 2019
Auftrag: Für unsere Zukunft - Für eine ernsthafte Klimapolitik!
Der Auftrag forderte von der Regierung insbesondere:
1. Einen kantonalen Massnahmenplan Klimaschutz
2. Keine finanziellen Investitionen in fossile Unternehmen verzichten. Durch die kantonale Pensionskasse
3. Eine Anpassungsstrategie, welche die Bevölkerung vor den Gefahren durch den Klimawandel schützt.
Mein Votum als Einzelsprecher:
«..Im Vorwort zum Schlussbericht von der Anpassung an den Klimawandel schreibt der Baudirektor 2016, dass es schön wäre, wenn das Parlament, also der Kantonsrat, auch mitziehen würde, wenn man konkrete Massnahmen umsetzen möchte. Als ich die regierungsrätliche Antwort auf diesen Auftrag gelesen habe, so habe ich ehrlich gesagt nicht den Eindruck erhalten, dass der Regierungsrat bei diesem Thema vorangehen und uns ins Schlepptau nehmen möchte. Bei der Ziffer 2 ist man der Meinung, dass sich keine Massnahmen aufdrängen. Bei der kantonalen Pensionskasse sei die Nachhal-tigkeit schon stark im Anlageprozess verankert. Ein Rating der Klimaallianz Schweiz kommt leider zu einem komplett anderen Schluss. Unsere kantonale Pensionskasse wird dort in der schlechtmöglichsten roten Kategorie geführt. Zitat: «Von der Klimaverträglichkeit der Investitionen ist die PKSO noch weit entfernt.» Andere öffentliche Pensionskassen im gleichen Rating zeigen aber, dass noch viel Luft nach oben besteht. Im Jahr 2016 hat der Regierungsrat auf eine Interpellation von Kollege Felix Wettstein schon damals geantwortet, dass es ihnen verwehrt sei, auf die Anlagestrategie der kantonalen Pensionskasse Einfluss zu nehmen. Dieser Geist schwingt auch in der jetzigen Antwort mit, obschon es durch-aus Rechtsgutachten und Publikationen gibt, die zu einem anderen Schluss gelangen. Zur Ziffer 3 antwortet man, dass man 2016 eine entsprechende Strategie verabschiedet habe. Dieser 2016 verabschiedete Schlussbericht und der Massnahmenplan «Anpassung an den Klimawandel» sind ein erster Ansatz. Er mag jedoch bei genauerer Betrachtung nicht wirklich überzeugen. Schon der Be-reich zum Erhalt der Biodiversität zeigen eklatante Lücken auf. Gerade mal zwei neue Massnahmen sind dort aufgeführt. Beide sind zudem auch noch überwiegend administrativer Art und können - Zitat «im bestehenden Globalbudget umgesetzt werden». Von einer Strategie, die aus Querschnittsaufgaben von allen Departementen umgesetzt werden soll, ist das Papier noch weit entfernt. Unser Fraktionssprecher hat es bereits erwähnt. Bei der Ziffer 1 droht der Regierungsrat denn auch eher, dass der geforderte Massnahmenplan ein Papiertiger wäre, wenn er geschrieben würde. Genau einen solchen Papiertiger hat man meiner Meinung nach mit der Anpassungsstrategie bereits geschaffen. Es ist daher höchste Zeit zu agieren und nicht nur zu reagieren sowie nicht nur auf nationale Gesetzgebungen zu warten oder darauf zu verweisen. Ich werde aus diesem Grund den Originalauftrag unterstützen und bitte diejenigen, die es ernst meinen - und es auch nach den Wahlen ernst meinen - dies ebenfalls zu tun…»
Ich habe bei der anschliessenden Abstimmung für die Erheblicherklärung gestimmt.
Der Kantonsrat hat den Auftrag mit 57 gegen 37 Stimmen bei einer Enthaltung für erheblich erklärt.
Hier findet man das Protokoll der gesamten Ratsdebatte dieses Sessionstages.
Das Geschäft wird ab Seite 951 protokolliert.
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Ratsdebatte 6. November 2019
Volksauftrag «Testphase: Offene Bahnschranken bei der Thalbrücke mit Busbetrieb»
Die Bürgerinitiative hat einen Volksauftrag eingereicht. Sie forderte eine mehrwöchige Testphase durchzuführen, in welcher die Bahnschranke bei der Thalbrücke (Balsthal) zu den verkehrsreichen Zeiten am Abend geöffnet bleibt. Anstelle des Bahnverkehrs soll während dieser Zeit die Verbindung mit einem Busbe-trieb gewährleistet bleiben.
Mein Votum als Einzelsprecher:
«….Die Bürgerinitiative «Läbigi Klus» will die Umfahrung nicht. Das ist eigentlich auch schon alles. Das Anliegen ist grundsätzlich legitim und ich finde, dass jeder Strassenkilometer, der im Kanton neu gebaut wird, genauer geprüft werden soll. Dieser Volksauftrag zielt meiner Meinung nach aber viel zu durchsichtig auf eine grundsätzliche Verhinderung oder auf eine Verzögerung dieses Baus. Es geht also nicht darum, bessere Grundlagen zu schaffen, sondern dem Bürgerforum geht es darum, die Umfahrung zu verhindern. Der Regierungsrat beantwortet in seiner Stellungnahme aus meiner Sicht denn auch schlüssig, warum dieser Feldversuch keinen Sinn macht und nur unnötigen Aufwand verursacht. Ich staune deshalb auch, wenn Heinz Flück sagt, dass die Thalbrücke durch die Geografie der na-türlich vorgegebene Ort für eine Verkehrsdrehscheibe ist. Selbstverständlich ist die Thalbrücke stark geprägt durch die Geografie, aber auch durch die Topografie. Platz für eine Verkehrsdrehscheibe mit Langsamverkehr, Bussen, Park and Ride usw. sehe ich auf der Thalbrücke keinen. Wir können die Grundsatzfrage Umfahrung Klus Ja oder Nein getrost verschieben. Wir müssen sie nicht heute führen. Der Baudirektor hat angekündigt, dass sich die Finanzierungsvorlage in der Pipeline befindet. Heute geht es um den Volksauftrag, der einen Feldversuch fordert, der sicher keine besseren Entscheidungsgrundlagen liefern wird. Wenn man gegen die Umfahrung ist, kann man das also sagen, aber bitte nicht mit der Lancierung eines Begehrens, so wie es jetzt vorliegt, das einzig und allein eine Verzögerungstaktik ist…..»
Ich habe den Volksauftrag in der nachfolgenden Abstimmung abgelehnt.
Der Kantonsrat hat das Geschäft mit 70 gegen 17 Stimmen bei 7 Enthaltungen abgelehnt.
Dies war übrigens mein erstes Votum im Rat...
Hier findet man das Protokoll der gesamten Ratsdebatte dieses Sessionstages.
Der Volksauftrag wird ab Seite 889 protokolliert.